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Kirschlorbeerverbot - auch in Deutschland ein Thema?

Kirschlorbeer Verbot - derzeit eine beliebte Heckenpflanze in vielen GärtenKirschlorbeer gilt als eine der beliebtesten immergrünen Heckenpflanzen in Deutschland und man findet ihn in vielen heimischen Gärten, wo er wegen seines glänzenden, dichten Blattwerks als Hecke oder Sichtschutz verwendet wird. Botanisch wird er als Prunus laurocerasus bezeichnet und man begegnet dem Kirschlorbeer sowohl in Privatgärten als auch in Parkanlagen und städtischen Rabatten. Die aus Asien stammende Pflanze überzeugt dabei nicht nur optisch mit ihrer immergrünen Belaubung, sondern sie gilt zudem als pflegeleicht, sehr robust und anpassungsstark. Der Kirschlorbeer vermag es Hitze und Frost zu trotzen und passt sich hervorragend den Einflüssen des Klimawandels an. Zudem wächst er ungemein schnell mit bis zu 50 Zentimeter und schützt bereits nach kurzer Zeit vor den neugierigen Blicken. Der Kirschlorbeer ist auf den ersten Blick somit eigentlich die ideale Heckenpflanze. Dennoch mehren sich kritische Stimmen zum Kirschlorbeer in den vergangenen Monaten in Deutschland und in der Schweiz, was in der Schweiz sogar zu einem vollständigen Verbot geführt hat.

Verbot von Kirschlorbeer in der Schweiz

Trotz seiner Vorzüge ist die Pflanzung des Kirschlorbeers zunehmend umstritten und seit vielen Jahren kämpfen Naturschützer europaweit für die Eindämmung und sogar ein Verbot der asiatischen Pflanze. Dies mag die meisten Hobbygärtner zunächst verwundern, denn vielen Laienbotanikern sind die Nachteile der beliebten Heckenpflanze nicht bekannt. Diese negativen Auswirkungen haben zum Teil so gravierende Folgen für den Menschen und die Tierwelt, dass die Schweiz nun ein Verbot der Neupflanzung von Kirschlorbeer ausgesprochen hat. Der Schweizer Nationalrat hat indessen eine entsprechende Verordnung beschloss, die der Ausbreitung des Kirschlorbeers Einhalt gebieten soll. Die Verordnung tritt zum 1. September 2024 in Kraft und beinhaltet ein Verbot der Pflanzung, des Verkaufs und des Verschenkens von bestimmten invasiven Pflanzen. Von dem Verbot in der Schweiz ist aber nicht nur der Kirschlorbeer betroffen, sondern zum Beispiel auch der Glockenbaum. In der aktualisierten Version der „Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV)“ werden die konkreten Beschlüsse beschrieben und die Maßnahmen zur Durchsetzung des Kirschlorbeers erläutert.

Grund für das Verbot: Der Kirschlorbeer verdrängt heimische Pflanzen

Der Grund, warum die Schweiz den Kirschlorbeer und andere Arten jedoch verbietet, liegt in dem Ursprung und den Eigenschaften. Der Kirschlorbeer ist eine sogenannte invasive Art und gilt als gebietsfremd. Er wird als Neophyt bezeichnet. Dies bedeutet, dass er in Europa nicht heimisch ist und außerhalb seines ursprünglichen Verbreitungsgebietes Asien eingeführt wurde. Der robuste Kirschlorbeer verfügt gleichzeitig über eine hohe Anpassungsfähigkeit, die es ihm ermöglicht, sich in Europa mehr oder weniger unkontrolliert auszubreiten. Dies führt zunehmend zur Verdrängung von heimischen Pflanzen und zu folgenschweren Auswirkungen für unser Ökosystem, wie dem Verlust der Biodiversität. Zudem hat der Kirschlorbeer in Mitteleuropa kaum natürliche Feinde, was sein Wachstum begünstigt. Hat sich der Kirschlorbeer einmal an einem Standort etabliert, ist die Bekämpfung der weiteren Verbreitung darüber hinaus sehr teuer und hat seit Jahren einen hohen wirtschaftlichen Preis.

Kirschlorbeer hat wenig ökologischen Wert für Biodiversität

Neben der schwierigen Kompostierung des Laubs ist auch die hohe Giftigkeit des Kirschlorbeers ein wichtiger Faktor. Sowohl das Laub als auch die Beeren und Blüten gelten als hochgiftig. Gerade die Blätter und die Samen enthalten blausäurehaltige Glycoside und führen beim Verzehr zu lebensbedrohlichen Vergiftungserscheinungen. Der Kirschlorbeer weist somit kaum ökologischen Wert auf. Lediglich einzelne Vögel können die Beeren verzehren.

Wird der Kirschlorbeer auch in Deutschland verboten?

Das konsequente Handeln der naturverbundenen Schweiz rückt nun auch in Deutschland die Nachteile des Kirschlorbeers in den Vordergrund und sensibilisiert viele Gärtner. Hier stellt sich die Frage, ob ein Verbot der Heckenpflanze auch in Deutschland Sinn ergibt und ob dies bereits in den Fokus der Politik geraten ist. Bisher kann man diesbezüglich festhalten, dass es keine konkreten Pläne gibt, den Kirschlorbeer in Deutschland zu verbieten. Als Mitglied der Europäischen Union ist Deutschland gebunden an die EU-Verordnung zur Bekämpfung invasiver Arten, nach Aussagen des Bundesamtes für Naturschutz gilt der Kirschlorbeer zwar als potenziell invasive Art, er steht aber nicht auf der Verbotsliste der EU.

Lokale und regionale Bestimmungen zum Kirschlorbeer schon jetzt vorhanden

Ein gezieltes Verbot in Deutschland könnte somit erfolgen, wenn sich dies ändert und der Kirschlorbeer europaweit als invasiv eingestuft wird. Hierzu muss er auf der Verbotsliste geführt werden. Schon jetzt gib es vereinzelt bewusste Entscheidungen von Kommunen und Kleingärtnervereinen, die sich für eine Entfernung und ein Verbot der Neupflanzung von Kirschlorbeer entschieden haben. Entsprechend sollte man sich vor der Neupflanzung informieren, wie die örtlichen Vorgaben diesbezüglich sind.

Auch ohne Kirschlorbeer-Verbot in Deutschland: Bewusster Umgang sinnvoll

Solange der Kirschlorbeer also nicht auf EU-Ebene als invasive Art gelistet wird, dürfen die deutschen Gartenbesitzer weiterhin den Kirschlorbeer kaufen und für ihre Zwecke verwenden. Ein bewusster Umgang aber auch jetzt schon sinnvoll und empfehlenswert und könnte diesem Verbot bereits heute entgegenwirken.

Mögliche Konsequenzen aus einem Verbot von Kirschlorbeer

Obgleich ein vollständiges Verbot in Deutschland bisher nicht angedacht ist, sollte jeder Besitzer eines Kirschlorbeers über einen verantwortungsvollen Umgang mit der asiatischen Pflanze nachdenken. Weiterhin gilt die Neupflanzung des Kirschlorbeers unter der Einhaltung konkreter Regeln als unbedenklich. Welche Konsequenzen für Gärtner ein Verbot bedeuten würde, kann man am Beispiel der Schweiz sehen.

Alte Bestände des Kirschlorbeers können erhalten bleiben

Die besagte Verordnung der Schweiz verbietet zwar die Neupflanzung des Kirschlorbeers, bereits gepflanzte Bestände dürfen aber unter Berücksichtigung bestimmter Auflagen behalten werden. Um der unkontrollierten Ausbreitung entgegenzuwirken, muss der Kirschlorbeer regelmäßig beschnitten werden, auch die konsequente Entfernung von Sämlingen verhindert das unkontrollierte Wachstum des Kirschlorbeers und ist Auflage in der Schweiz. Bei Neupflanzungen ist es empfehlenswert, direkt eine Alternative zum Kirschlorbeer in Betracht zu ziehen, um sich gar nicht erst die Frage stellen zu müssen, was im Fall eines Kirschlorbeerverbots zu tun ist.

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Kirschlorbeer-Rückschnitt

Rückschnitt von Kirschlorbeer unbedingt richtig entsorgenDie Schnittmaßnahmen des Kirschlorbeers erfordern das Einhalten von Regeln und werden zum Teil im Paragraphen §9 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) festgelegt. Zum einen sollten die Nistzeiten der Vögel respektiert werden, sodass der Rückschnitt lediglich in den Monaten von Oktober bis Februar erfolgen darf. Zum anderen ist die sorgfältige Entsorgung vom Kirschlorbeer-Rückschnitt wichtig. Das Blatt des Kirschlorbeers gilt als schwer kompostierbar und es sollte somit nicht in der freien Natur entsorgt werden. Um der unkontrollierbaren Weiterverbreitung des Kirschlorbeers in Wäldern und im Unterholz entgegenzuwirken, sollte das Laub ausschließlich in kommunalen Abgabestellen entsorgt werden. Dieser bewusste Umgang mit den Gefahren durch invasive Pflanzen schützt die heimische Pflanzen- und Tierwelt und dient dem Erhalt der Biodiversität.

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